Maike ist am 18. März
1998 im Bonner Johanniter-Krankenhaus geboren. Sie kam mit einer Lippen-
Kiefer-Gaumenspalte zur Welt, mit der wir uns recht schnell
"angefreundet" hatten. Dies lag nicht zu letzt an der
hervorragenden kieferorthopädischen und -chirurgischen Versorgung durch
die Spezialisten der Uni-Kinderklinik Bonn, die sich noch am Abend ihrer
Geburt um sie gekümmert und ihr eine Gaumenplatte angepasst haben. Mit
Hilfe dieser Gaumenplatte sollte erreicht werden, dass bis zu den
erforderlichen drei Operationen der Kiefer beim Zusammenwachsen unterstützt
wird. Dies hat auch fantastisch funktioniert.
Die unter dem Link
LKG-Spalte
gezeigten Fotos zeigen Maike während ihres 1. Lebensjahres. Sie sollen
dokumentieren, dass eine Lippen-Kiefer-Gaumenspalte ( übrigens die am häufigsten
vorkommende Fehlbildung ) durch moderne Operationstechniken nahezu ohne
sichtbare Narbenbildung behandelt werden kann.
Maike
wurde in der Nacht vom 20. zum 21.März 1998, also in der zweiten Nacht
ihres Lebens, mit schweren Krämpfen in die Uni-Kinderklinik Bonn
verlegt. Das war - nach der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte - der zweite
Schock, den wir verarbeiten mussten.
Während
ihres 2-wöchigen stationären Aufenthaltes wurden dann umfangreiche
Untersuchungen durchgeführt. Hierbei reihte sich dann eine
Hiobsbotschaft an die andere. Es wurden komplexe Hirnfehlbildungen,
Wirbelsäulenfehlbildungen, Skoliose, Blockwirbel,
Augenhintergrundveränderung, Mikrophthalmus links ( linkes Auge zu klein
, ), Blindheit links durch abgelöste Netzhaut, fragliche Sehkraft rechts
durch gespaltene Sehnerven sowie die schon erwähnte LKG-Spalte
diagnostiziert. Das Zusammentreffen all dieser Einzeldiagnosen stellte
die behandelnden Ärzte einige Zeit vor die Problematik, eine Diagnose
und Prognose für Maike abzugeben.
Schließlich wurde nach Recherchen im Internet das Aicardi-Syndrom
gefunden, bei dem die bei Maike festgestellten Symptome typisch sind.
Es
handelt sich um ein sehr seltenes Syndrom, dass weltweit erst ca. 200
mal beschrieben wurde. Es tritt nahezu ausschließlich bei Mädchen auf,
da es durch ein fehlerhaftes X-Chromosom hervorgerufen wird.
Es galt
also jetzt, die Diagnose
zu akzeptieren,
da es aufgrund
der genetisch bedingten Fehlbildungen
keine Aussicht
auf Besserung bzw. die Option auf irgendeine Operation, die etwas am
Zustand Maikes hätte ändern können, gab.
Genau das war es auch, was uns sehr geholfen hat. Zu
akzeptieren, dass sich an Maikes Zustand nichts ändern wird. Es
bringt nichts, sich in irgendwelchen Illusionen zu verlieren. Maike wird
Zeit ihres Lebens auf dem Stand eines Neugeborenen bleiben.
Wir haben uns dann vorgenommen, das Leben für Maike
so lebenswert wie möglich zu gestalten und unser Leben ( auch Jens
zuliebe ) so normal wie möglich weiter zu leben. Wir glauben, das ist
uns bis jetzt auch ganz gut gelungen.
Nachdem die Diagnose feststand, haben wir uns
erkundigt, welche Hilfen Maike seitens des Staates bzw. der Krankenkasse
zustehen.
Daraufhin haben wir im April 1998 beim zuständigen
Versorgungsamt Köln
einen Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung sowie
Ausstellung eines Behindertenausweises gestellt.
Bereits 4 Wochen nach Antragstellung lag der Bescheid vor.
Es wurde ein GdB ( Grad der Behinderung ) von 100 festgestellt mit
den
Merkzeichen
- G ( in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
erheblich beeinträchtigt )
- B (bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel ständige Begleitung
nötig)
- H ( hilflos )
Somit ist Maike ( sowie eine Begleitperson ! ) zur unentgeltlichen
Beförderung im öffentlichen Personenverkehr berechtigt. Hierfür war
allerdings ein weiterer Antrag erforderlich ( ohne Bürokratie geht
nichts ).
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich gegen Vorlage
des Schwerbehindertenausweises von der Kfz-Steuer befreien zu
lassen.
Bei der Pflege(Kranken)kasse haben wir ebenfalls im
April 1998 einen Antrag auf Pflegegeld nach Pflegestufe I gestellt.
Auch diesem Antrag wurde - nach entsprechender Begutachtung durch den
medizinischen Dienst ( MD ) - entsprochen. Um dem Arzt des MD die Arbeit
zu erleichtern, hatten wir die uns vorliegenden ärztlichen Unterlagen
für ihn kopiert sowie ein Pflegeprotokoll ( für die letzten 2 Wochen )
angefertigt.
Wir erhielten rückwirkend ab Mai 1998 das der Pflegestufe entsprechende
Pflegegeld in Höhe von mtl. 400 DM.
Im Januar 1999 stellten wir einen Antrag auf Höherstufung in Pflegestufe
II, welcher - wiederum nach einem Gutachten des medizinischen Dienstes
- positiv beschieden wurde. Ab Januar 1999 erhielten wir also 800 DM
Pflegegeld.
Als Maike ihr erstes Lebensjahr vollendet hatte, haben wir im April '99
beim Versorgungsamt die Feststellung des Merkzeichens aG (
außergewöhnlich gehbehindert ) beantragt, da abzusehen war, dass sie nie
wird laufen können. Dies wurde dann im Mai '99 per Bescheid festgestellt
und wir erhielten einen entsprechend geänderten
Schwerbehindertenausweis.
Seit April 2001 ( Maike ist mittlerweile 3 ) ist
Maike jetzt in Pflegestufe III eingestuft, was mit einem Pflegegeld von
1300 DM ( jetzt 665 € ) verbunden ist. Außerdem werden ab dem 3.
Geburtstag auch die Windeln von der Pflegekasse übernommen.
Eine gute Internetseite zum Thema Behinderung ist
www.behinderung.org
Auch beim
Bundesarbeitsministerium
können diverse Broschüren kostenlos
angefordert werden.
In den USA kann die Seite der
Aicardisyndrome-Foundation
besucht werden, in Frankreich
aicardi-info.